Zum allgemeinen Ablauf:
Es gibt Neuigkeiten zum Garagenverkauf, der bisherige Verkaufsprozess ist ab
ca AUG 2023 nicht mehr möglich.
Die Neuigkeit hier zu erklären, ginge zu
weit, nur eins: der Käufer bekommt nun keinen Pachtvertrag mehr, sondern einen
Mietvertrag mit der Stadt.
Wir haben uns wochenlang beschäftigt mit diesem
Vertrag und mit der Stadt verhandelt. Die Endversion liegt vor.
In diesem
Mietvertrag sind die Rechte und Pflichten des neuen Eigentümers
niedergeschrieben, diese sind unbedingt einzuhalten.
Zum MV (Stadt-Käufer)
kommt dann noch der Kaufvertrag Garage (Verkäufer-Käufer).
Wenn
Sie verkaufen oder kaufen wollen, wenden Sie sich an den Vorstand. Wir haben
die Vollmacht der Stadt
und uns liegt der Vertrag und die Formulare vor.
Nachdem wir unseren neuen Eigentümer kennengelernt haben,
starten wir den
Verkauf beginnend mit einen Datenschutzformular.
Die Erbfolge konnten wir inzwischen auch klären:
Bisherige ET vereben Ihre Garagen samt ALTEN Pachtvertrag, der Erbe muss uns sein
Erbe nachweisen und wird damit ET !
Zukünftige "Käufer mit einem Mietvertrag" vereben Ihre
Garage samt Mietvertrag, hier ist AUCH der Nachweis nötig !
Uns ist klar, dass die Verkäufe
schwerer geworden sind, aber die Veränderung kam von der Stadt.
Besonders
schwer wird es werden, Käufer zu finden, die bereit sind,
diesen Mietvertrag zu unterschreiben.
Wir als
Vorstand bemühen uns, Ihnen zur Seite zu stehen und Unklarheiten zu erklären.
Sie können uns aber auch helfen, indem Sie zum Bsp Ihre Daten aktuell halten,
wir haben hier immer wieder Ärger.
Mietverhältnisse
für Eigentümer
vermitteln wir nicht.
Wir machen keine guten Erfahrungen mit Mietern, die
sich nicht an Regeln halten wollen.
Rainer Uhlig / Vorsitzender